Urlaub ausbezahlen
Als Personalverantwortlicher können Sie nach Absprache mit einem Mitarbeiter Urlaub ausbezahlen. Sie benötigen die Berechtigung für den Personalbereich und die Information über die Anzahl der Tagen, die Sie ausbezahlen möchten.
Als Personalverantwortlicher können Sie nach Absprache mit einem Mitarbeiter Urlaub ausbezahlen. Sie benötigen die Berechtigung für den Personalbereich und die Information über die Anzahl der Tagen, die Sie ausbezahlen möchten.
Hinweis: Eine Ausbezahlung des Urlaubs ist rechtlich nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Lassen Sie uns einen Termin vereinbaren und prüfen, ob teamatic Ihre Anforderungen erfüllt.
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen bei einer Produktvorstellung.
Ein Service der Ah&Oh GmbH