Einen Arbeitsvertrag ändern

Sie können innerhalb von teamatic bei laufenden Arbeitsverträgen Vertragsänderungen durchführen. Sie benötigen dafür die Berechtigung für das Personalmanagement, um die Verträge der Mitarbeiter zu verwalten. 

Hinweis: Eine Vertragsänderung ist zu einem bestimmten Datum wirksam und keine rückwirkende Vertragskorrektur. Wie Sie Korrekturen vornehmen sehen Sie hier. 

  1. Um eine Vertragsänderung an einem bestehenden Vertrag durchzuführen, gehen Sie über den Menüpunkt „Personal“ auf einen bestimmten Mitarbeiter aus der Übersichtsliste und öffnen diesen per Mausklick.
  2. Klicken Sie auf "Arbeitsverhältnis" und dann auf einen aktiven Vertrag. 
  3. Klicken Sie nun oben rechts auf "Vertragsänderung".
  4. Sie werden darauf hingewiesen, dass bei einer Vertragsänderung ein Untervertrag generiert wird. Dieser ersetzt den aktuellen Vertrag ab dem neuen Gültigkeitsbeginn. Das Vertragsende des bis dahin bestehenden Vertrags (in dem Sie sich gerade befinden) wird automatisch auf den Tag vor Gültigkeitsbeginn des Untervertrags gesetzt. Bitte tragen Sie auf dieser Seite nun das Datum ein, zu welchem die Vertragsänderung wirksam werden soll, geben einen Grund der Änderung an und ziehen Sie dann den Pfeil bei "Vertragänderung vornehmen" von links nach rechts, um den Vertrag bearbeiten zu können.
  5. Nehmen Sie nun die geplanten Vertragsänderungen vor, wie beispielsweise eine Anpassung des Beschäftigungsumfangs, der Arbeitszeiten oder des Urlaubsanspruchs.
  6. Um die Änderungen festzuhalten, klicken Sie rechts oben auf "Speichern". Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie hier den Vertrag innerhalb von teamatic ändern und Sie außerhalb von teamatic ein beidseitig unterschriebenes Einverständnis für Änderungen am Vertrag benötigen. Sie schließen keinen neuen Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter ab, sondern ändern das aktuelle Arbeitsverhältnis, wodurch sich ein sogenannter Untervertrag in teamatic ergibt. Änderungen am Vertrag erfordern in jedem Fall das schriftliche Einverständnis des Mitarbeitenden, mit dem Sie zusätzlich eine Vertragsänderung ausarbeiten müssen. 
  7. Falls der Urlaubsanspruch sich durch eine Änderung ändert wird Ihnen eine Ausgleichsbuchung vorgeschlagen. 
  8. Im "Arbeitsverhältnis" sehen Sie nun den Untervertrag als neuen, aktiven Vertrag.