Einen Arbeitsvertrag korrigieren
Sie können laufende Arbeitsverträge korrigieren. Dafür benötigen Sie die Berechtigung für das Personalmanagement.
Hinweis: Eine Vertragskorrektur ist eine rückwirkende Korrektur des bestehenden Vertrags und somit keine Vertragsänderung. Eine Vertragsänderung tritt erst zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft in Kraft. Wie Sie eine Vertragsänderung vornehmen können sehen Sie hier.